Liebe Patientinnen und Patienten, die Gebührenordnung für Ärzte und Therapeuten (GOÄ/GOP) ist in den letzten Jahrzehnten nicht mehr geändert worden und steht nicht mehr im Verhältnis zu den heutigen Anforderungen einer psychotherapeutischen Behandlung wie Beantragung bei den Kostenträgern, der Dokumentationspflicht und anderen administrativen Aufgaben, sowie der kontinuierlich geforderten Weiterbildung. Das bisher übliche Honorar nach dem etablierten 2,3-fachen Satz liegt mittlerweile deutlich unter dem der gesetzlichen Krankenkassen. Ich möchte Sie deshalb informieren, dass ich mein Honorar entsprechend angleiche und ab Juni 2024 in der Regel den 2,7-fachen Satz (118 €) für Einzelsitzungen (auch probatorische Sitzungen) und für alle weiter anfallenden Leistungen den 2,5- bis 3,5-fachen Satz berechne.
Private Krankenversicherung
und Beihilfen
Private KV`s und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen. Je nach ihren individuellen Vertragsmodalitäten werden unterschiedliche Kontingente bewilligt. Setzen Sie sich bitte vor Therapiebeginn mit ihrer PKV / BHS in Verbindung. Diese informiert Sie über alle notwenigen Schritte zur Beantragung einer Kostenübernahme. Ob die Kosten in voller Höhe oder nur teilweise erstattet werden, ist von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängig. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie selbst begleichen und dann bei Ihrer KV / BH einreichen können. Die Kosten für 50 Minuten Verhaltenstherapie betragen laut Gebührenordnung für Psychotherapeuten 118 Euro (2,7-facher Satz). Es ist möglich, dass Ihre PKV nur den 2,3-fachen Satz oder weniger erstattet, so dass Sie in diesem Fall eine Eigenleistung zu tragen hätten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Bahn-BKK und BKK VBU
Dank gesonderten Vereinbarungen mit dieser Privatpraxis können die Mitglieder dieser beiden KVs ohne Antrag auf Kostenerstattung sofort behandelt werden. Die Kosten werden übernommen. Tipp: Ein Wechsel der eigenen GKV ist jederzeit möglich.
Gesetzliche Krankenversicherung
alle anderen KVs
Diese Privatpraxis ist nicht kassenärztlich zugelassen. Das bedeutet, es gibt keinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen KVs. Laut Gesetz muss Ihre gesetzliche KV die Therapie in einer Privatpraxis genehmigen und auch bezahlen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch 5 §13 Abs. 3. Allerdings ist der Zugang zur Kostenerstattung durch neue Regularien erheblich erschwert worden. Sollten Sie keinen Kassentherapeuten finden, empfehle ich Ihnen sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Sollte diese bereit sein, die Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen der Kostenerstattung zu übernehmen, kontaktieren Sie mich gerne. Die Gebühren richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Es entfallen sämtliche Antragsformalitäten. Zwischen Ihnen als Klient und meiner Praxis werden die Vereinbarungen lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt. Dies hat den Vorteil, dass Dauer der Therapie und Frequenz der Sitzungen sehr flexibel sind, die Therapie sehr schnell beginnen kann und auch die KV nicht informiert werden muss. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine 50-minutige Sitzung (GOP Nr. 870, 2,7-facher Steigerungssatz) betragen 118 €. Gem. § 4 Nr.14 UStG. sind psychotherapeutische Leistungen von der Umsatzsteuer befreit.
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten, wenn infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf besteht - beispielsweise aufgrund eines traumatischen Ereignisses. Setzen Sie sich bitte in einem solchen Fall mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen Sie die Zustellung der benötigten Antragsformulare, somit die Kostenübernahme für die Psychotherapie gewährleistet werden kann.
Bundespolizei
Dank einer Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren können Bundespolizisten die Therapie ohne Einschränkungen auch in Privatpraxen erhalten.
Bundeswehr
Der Sanitätsdienst am Standort Dresden kooperiert mit meiner Praxis. Erkundigen Sie sich für eine Überweisung bei Ihrem Truppenarzt. ➙ link
Ausfallhonorar
Mit der Vereinbarung eines Termins gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar (durch Ihre Krankenversicherung nicht erstattungsfähig) in Höhe von 75 € berechnet. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin mindesten 48 Stunden zuvor abgesagt wurde.