Private Krankenversicherung

und Beihilfen

Private KV`s und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen. Je nach ihren individuellen Vertragsmodalitäten werden unterschiedliche Kontingente bewilligt. Setzen Sie sich bitte vor Therapiebeginn mit ihrer PKV / BHS in Verbindung. Diese informiert Sie über alle notwenigen Schritte zur Beantragung einer Kostenübernahme. Ob die Kosten in voller Höhe oder nur teilweise erstattet werden, ist von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängig. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie selbst begleichen und dann bei Ihrer KV / BH einreichen können. Die Kosten für 50 Minuten Verhaltenstherapie betragen laut Gebührenordnung für Psychotherapeuten 100,55 Euro (2,3-facher Satz). In der Regel wird der volle Satz erstattet. Wenn nicht, muss die Differenz von Ihnen selbst getragen werden. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Bahn-BKK

BKK VBU 

Dank gesonderten Vereinbarungen mit dieser Privatpraxis können die Mitglieder dieser beiden KVs ohne Antrag auf Kostenerstattung sofort behandelt werden. Die Kosten werden übernommen. Ein Wechsel der eigenen GKV ist jederzeit möglich.

Gesetzliche Krankenversicherung

alle anderen KVs

Diese Privatpraxis ist nicht kassenärztlich zugelassen. Das bedeutet, es gibt keinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen KVs. Trotzdem kann bzw. muss Ihre Gesetzliche KV die Therapie in einer Privatpraxis genehmigen und auch bezahlen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch 5 §13 Abs.3: Wenn ein Patient unzumutbar lange auf eine psychotherapeutische Behandlung in einer kassenärztlich zugelassenen Praxis warten muss, hat er das Recht, die Leistung selbst in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen und die entstandenen Kosten von seiner KV rückerstatten zu lassen. >>>

Selbstzahler

Es entfallen sämtliche Antragsformalitäten. Zwischen Ihnen als Klient und meiner Praxis werden die Vereinbarungen lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt. Dies hat den Vorteil, dass Dauer der Therapie und Frequenz der Sitzungen sehr flexibel sind, die Therapie sehr schnell beginnen kann und auch die KV nicht informiert werden muss. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine 50-minutige Sitzung (GOP Nr. 870, 2,3-facher Steigerungssatz) betragen 100,55 €.  Gem. § 4 Nr.14 UStG. sind psychotherapeutische Leistungen von der Umsatzsteuer befreit.

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten, wenn infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf besteht - beispielsweise aufgrund eines traumatischen Ereignisses. Setzen Sie sich bitte in einem solchen Fall mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen Sie die Zustellung der benötigten Antragsformulare, somit die Kostenübernahme für die Psychotherapie gewährleistet werden kann.

Bundespolizei

Dank einer Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren können Bundespolizisten die Therapie ohne Einschränkungen auch in Privatpraxen erhalten.

Bundeswehr

Der Sanitätsdienst am Standort Dresden kooperiert mit meiner Praxis. Erkundigen Sie sich für eine Überweisung bei Ihrem Truppenarzt. ➙ link

Ausfallhonorar

Mit der Vereinbarung eines Termins gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar (durch Ihre Krankenversicherung nicht erstattungsfähig) in Höhe von 75 € berechnet. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin mindesten 48 Stunden zuvor abgesagt wurde.