Für alle gesetzlich Versicherten gilt, dass bei nicht zumutbarer Wartezeit auf Beginn der indizierten Psychotherapie, die Kosten in einer Privatpraxis im Rahmen einer Einzelfallentscheidung erstattet werden können. Lesen Sie hier, wie Sie Ihr Recht auf Kostenerstattung wahrnehmen können.

Schritte zur Kostenerstattung

Tipp: Bei der jeweiligen Krankenkasse erfragen, welche individuellen Vorgaben es für den Antrag auf Kostenerstattung gibt, da es hierbei Unterschiede zwischen den Krankenkassen und kein einheitliches standardisiertes Verfahren gibt.

1. Dokumente für den Antrag sammeln

  • Besuchen Sie eine "Psychotherapeutische Sprechstunde" bei einem Kassentherapeuten. Lassen Sie sich dort im PTV11-Formular bestätigen, dass eine Psychotherapie notwendig ist. Hierfür ist keine Überweisung vom Hausarzt nötig.
  • Dokumentieren Sie, dass Sie vergeblich versucht haben, bei mindestens fünf Kassentherapeuten in den nächsten drei Monaten einen Termin zu bekommen.  ➙ Download Kontaktprotokoll zum Ausfüllen
  • Viele Krankenkassen verweisen ihre Versicherten zunächst auf die Terminservicestellen (TSS). D.h. diese Krankenkassen machen es für die Bewilligung des Antrags mehr oder weniger zur Bedingung, dass die Terminservicestellen wiederholt nicht in der Lage waren, dem Hilfesuchenden unter zumutbaren Bedingungen einen adäquaten Therapieplatz zu vermitteln.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt bestätigen, dass die Psychotherapie auch aus seiner Sicht notwendig und dringend ist. ➙ Download Vorlage für Ihren Hausarzt


2. Antrag stellen

  • Stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Zunächst geht es um die Bewilligung von vier probatorischen Sitzungen. Gern unterstütze ich Sie dabei. ➙ Download Antrag zum Ausfüllen


3. Kennenlernen 

  • Jede Psychotherapie beginnt mit gegenseitigem Kennenlernen und Vertrauen aufbauen - so genannten "probatorische Sitzungen". 
  • Die darauf folgende Psychotherapie muss begründet werden. Dafür wird von der KV ein "Bericht an den Gutachter" gefordert, welchen ich an Ihre KV schicken werde.

 

4. Beginn der Psychotherapie

  • Da in der Kostenerstattung auch die probatorischen Sitzungen zunächst beantragt und genehmigt werden müssen, können diese erst beginnen, sobald die Bewilligung vorliegt.


Beachten Sie, dass Sie für alle Leistungen in Vorkasse gehen. Diese werden Ihnen als Kunde monatlich in Rechnung gestellt. Ihm Rahmen der Kostenerstattung bekommen Sie Geld von der KV zurück.

Sie können auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich empfehle Ihnen dabei dieses Angebot: https://anwalt-kg.de/medizinrecht/kostenueebernahme-fuer-ambulante-psychotherapeutische-behandlung-kostenerstattung/