Behandlung bei

 Depression

• Stresserkrankung, Burnout

• Zwängen 

• Panikstörung, Ängste, Phobien 

• Somatoforme Störungen 

• Schlafstörung 

• ADHS 

und weiteren psychischen Erkrankungen – sprechen Sie mich einfach an!

Verhaltenstherapie

Die Behandlung in meiner Praxis erfolgt durch Verhaltenstherapie.

Die Verhaltenstherapie arbeitet handlungsorientiert und verfolgt das Ziel, die individuellen Aufrechterhaltungs-Kreisläufe einer psychischen Erkrankung zu verändern. Sie nutzt explizit das Wissen aus den empirischen Wissenschaften. Dabei geht die Verhaltenstherapie störungsspezifisch und ressourcenorientiert vor. Durch die Therapie sollen sich Ihre Beschwerden verringern und das Leben für Sie wieder lebenswert werden. Verhaltenstherapie ist wissenschaftlich anerkannt und wird von den Kassen bezahlt.

Über mich

Ich bin Diplom-Psychologin und staatlich geprüfte approbierte Psychologische Psychotherapeutin, eingetragen im Arztregister und durch regelmäßige Weiterbildungen immer auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Beruflicher Werdegang

2015 Eröffnung eigener Privatpraxis 2015 Approbation als Psychologische Psychotherapeutin, Verhaltenstherapie 

2013 – 2015 ambulante psychotherapeutische Tätigkeit im Rahmen der Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin an der Ambulanz der DGVT Dresden 

2009 – 2013 Stationspsychologin in Akutpsychiatrie und Allgemeiner Psychiatrie, Städtisches Krankenhaus Dresden Neustadt, zusätzlich vorübergehend tätig als Konsiliarpsychologin in den Kliniken für Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesiologie und Intensivtherapie, Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie Kinder- und Jugendmedizin des Städtischen Krankenhauses Dresden Neustadt 

2007 – 2009 Psychiatrisches Jahr in Allgemeinpsychiatrie und psychiatrischer Tagesklinik, Städtisches Krankenhaus Dresden Neustadt, Psychologin in Vertretung in Psychiatrischer Institutsambulanz, Städtisches Krankenhaus Dresden Neustadt 2007 Abschluss des Psychologiestudiums an der Technischen Universität Dresden mit Diplom 

2006 – 2007 Studentische Hilfskraft der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

Kosten

Honorar

Mein Honorar orientiert sich an der GOP Gebührenordnung für Psychotherapeuten von 2020 (➙ link) und den aktuellen Abrechnungsempfehlungen von 2025 (➙ link). Als Auszug aller möglichen Leistungen sind hier die häufigsten Punkte gelistet:
• Psychotherapiesitzung (im Fall von Kurzzeittherapie, Akuttherapie oder einfacher Sprechstunde): GOP Ziffer 812a, 134,06 Euro / 50min-Einheit
• Psychotherapiesitzung (im Fall von Langzeittherapie oder Probatorik): GOP Ziffer 870, 100,56 Euro / 50min-Einheit
• Erhebung des aktuellen psychischen Befundes (zuzüglich zu jeder Einzelsitzung; außer einfacher Sprechstunden): GOP Ziffer 801a, 33,52 Euro
• einmalig im Therapieverlauf, Biographische Anamneseerhebung: GOP Ziffer 860, 123,34 Euro
• Verfassen eines gutachterlichen Therapieberichts (bei Einleitung Psychotherapie, Umwandlung von Kurzzeit- in Langzeittherapie und Therapiefortsetzung): GOP Ziffer 85, 67,03 Euro / angefangene Arbeitsstunde

Ausfallhonorar

Mit der Vereinbarung eines Termins gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar (durch Ihre Krankenversicherung nicht erstattungsfähig) in Höhe von 75 € berechnet. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin mindesten 48 Stunden zuvor abgesagt wurde.

Private Krankenversicherung und Beihilfen

Private KV`s und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen. Je nach ihren individuellen Vertragsmodalitäten werden unterschiedliche Kontingente bewilligt. Setzen Sie sich bitte vor Therapiebeginn mit ihrer PKV / BHS in Verbindung. Diese informiert Sie über alle notwenigen Schritte zur Beantragung einer Kostenübernahme. Ob die Kosten in voller Höhe oder nur teilweise erstattet werden, ist von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängig. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie selbst begleichen und dann bei Ihrer KV / BH einreichen können.

Gesetzliche Krankenversicherung - Bahn-BKK und BKK VBU

Dank gesonderten Vereinbarungen mit dieser Privatpraxis können die Mitglieder dieser beiden KVs ohne Antrag auf Kostenerstattung sofort behandelt werden. Die Kosten werden übernommen. Tipp: Ein Wechsel der eigenen GKV ist jederzeit möglich.

Gesetzliche Krankenversicherung - alle anderen KVs

Diese Privatpraxis ist nicht kassenärztlich zugelassen. Das bedeutet, es gibt keinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen KVs. Laut Gesetz muss Ihre gesetzliche KV die Therapie in einer Privatpraxis genehmigen und auch bezahlen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch 5 §13 Abs. 3. Allerdings ist der Zugang zur Kostenerstattung durch neue Regularien erheblich erschwert worden. Sollten Sie keinen Kassentherapeuten finden, empfehle ich Ihnen sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Sollte diese bereit sein, die Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen der Kostenerstattung zu übernehmen, kontaktieren Sie mich gerne. Die Gebühren richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). link

Selbstzahler

Es entfallen sämtliche Antragsformalitäten. Zwischen Ihnen als Klient und meiner Praxis werden die Vereinbarungen lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt. Dies hat den Vorteil, dass Dauer der Therapie und Frequenz der Sitzungen sehr flexibel sind, die Therapie sehr schnell beginnen kann und auch die KV nicht informiert werden muss. Gem. § 4 Nr.14 UStG. sind psychotherapeutische Leistungen von der Umsatzsteuer befreit.

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten, wenn infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf besteht – beispielsweise aufgrund eines traumatischen Ereignisses. Setzen Sie sich bitte in einem solchen Fall mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen Sie die Zustellung der benötigten Antragsformulare, somit die Kostenübernahme für die Psychotherapie gewährleistet werden kann.

Bundespolizei

Dank einer Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren können Bundespolizisten die Therapie ohne Einschränkungen auch in Privatpraxen erhalten.

Bundeswehr

Der Sanitätsdienst am Standort Dresden kooperiert mit meiner Praxis. Erkundigen Sie sich für eine Überweisung bei Ihrem Truppenarzt. ➙ link

Videosprechstunde

Nutzen Sie hier das Angebot der Online Videosprechstunde.

Nach mind. zwei abgeschlossenen probatorischen Sitzungen in der Praxis haben Sie die Voraussetzung erfüll und können zu den vereinbarten Therapiezeiten auch online teilnehmen Es entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten und die online Sitzungen werden wie gewohnt von der Krankenkasse bezahlt. Die Online-Therapie ist eine psychotherapeutische Sitzung – so als wären Sie bei mir in der Praxis. Es gelten die selben Regelungen aus dem Therapievertrag.

Ihr Zugang zu der Videosprechstunde mit mir:

https://app.sprechstunde.online

Zugangscode erhalten Sie vorab separat.

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